Bedarfsanalyse
Bedarfsanalyse für taubblinde Menschen
Im Rahmen der Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Erfüllung der UN-Konvention hat das Sozialministerium NRW eine Bedarfsanalyse angefordert.
Erstmalig wurde die Gruppe der taubblinden Menschen hierbei berücksichtigt. Die Belange taubblinder Menschen in umfangreichen Anhörungen im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW einbezogen. Dies ist umso erfreulicher, als das Sozialministerium NRW in Hinblick auf die UN-Konvention eine Vorreiterposition einnimmt und eng mit der Bundesregierung zusammenarbeitet. Wir danken dem Ministerium an dieser Stelle ausdrücklich für diesen Schritt.
Der ermittelte Bedarf ist groß, er umfasst folgende Aspekte:
- Beratungsstellen für taubblinde Menschen
- Geeignete spezifische Hilfsmittelkataloge bei den Versorgungsämtern in Verbindung mit der Einführung eines Merkzeichens und entsprechender Nachteilsausgleiche, besonders Assistenz
- Intensivierung der Ausbildung von Taubblinden-Assistenten und Schaffung eines Berufsbildes
- Wohnangebote für taubblinde Menschen, die Ihnen ein eigenständiges Leben auch unabhängig von der Familie ermöglichen
- Entwicklung und Schaffung eines geeigneten Beschäftigungs- und Arbeitsangebotes
Neben der Bedarfsanalyse aus NRW hat der Gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) im November 2010 ein Gutachten herausgegeben, das den Bedarf noch detaillierter beschreibt.