BMAS bleibt bei Merkzeichen Tbl für taubblinde Menschen
Die Stiftung taubblind leben begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung nicht auf die Empfehlung des Bundesrates eingeht und es bei der Bezeichnung Tbl für das Merkzeichen für taubblinde Menschen bleibt. Die Bundesregierung folgt hier dem Wunsch der Betroffenen und Ihrer Verbände, die in großer Mehrheit das Tbl wünschen.
Weltweit findet der Personenkreis sich unter „deafblind“ zusammen. Es gibt keinen Grund, hier mit der Bezeichnung „außergewöhnliche Hör- und Sehbehinderung“ aHS eine deutsche Sonderlösung zu suchen, die den spezifischen und hohen Unterstützungsbedarf in unseren Augen verharmlost. Der Personenkreis, der mit diesem Merkzeichen definiert wird, hat einen weitaus höheren Unterstützungsbedarf als blinde oder taube Menschen. Auch Personen mit geringen Hör- oder Sehresten im Rahmen der Definition können diese Sinnesreste in für Teilhabe relevanten Situationen aufgrund von Störgeräuschen und/oder schlechten Lichtverhältnissen nicht für Kommunikation und Mobilität nutzen und sind auf Taubblindenassistenz angewiesen. Ihr Unterstützungsbedarf ist taubblindenspezifisch.
Zu Recht weist der Gemeinsame Fachausschuss taubblind/hörsehbehindert in seiner Stellungnahme zum Merkzeichen darauf hin, dass das Europäische Parlament 2004 die Anerkennung von Taubblindheit gefordert hat. Ein Merkzeichen aHS würde diese Forderung in unseren Augen nicht erfüllen.
Wir hoffen, dass das in Umsetzung befindliche Merkzeichen über die erstmalige Anerkennung von Taubblindheit in Deutschland hinaus bewirkt, zeitnah Strukturen und Unterstützungsangebote aufzubauen, die den Bedarfen und den Rechten taubblinder Menschen im Sinne der UN-BRK gerecht werden. Das Merkzeichen Tbl muss kommen und schnell mit Leben erfüllt werden für die Betroffenen und ihre Angehörigen, die darauf seit so langer Zeit warten.
Zur Stellungnahme als Word Dokument
Zur Stellungnahme als PDF
Zur Stellungnahme des GFTB