Unsere Forderung: Gute Diagnostik von Anfang an!
Nur wenn Taubblindheit oder Hörsehbehinderung sicher diagnostiziert sind, kann eine spezifische Förderung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen erfolgen. Geschieht dies nicht, führt die resultierende Erschwerung der Kommunikation oft zu gravierenden Fehlannahmen. Nicht selten wird geistige Behinderung zugeordnet. Das Nichterkennen von Taubblindheit und Hörsehbehinderung hat gravierende Folgen für die Entwicklung der Kinder und deren Zukunft. Als Gesellschaft sind wir verpflichtet, hier genau zu prüfen und die Möglichkeiten moderner Diagnostik zu nutzen. Als Stiftung schätzen wir, dass es in NRW alleine mehr als 300 Kinder gibt, die ein Recht auf angemessene Förderung haben.
Es kann und darf nicht sein, dass Schulministerien diese Zahlen nur sehr ungenau schätzen können. Leider ist dies derzeit der Fall, wie auch der Artikel "Die Ignoranz der Mehrheit gegenüber taubblinden Menschen" zeigt. Nur mit guter Diagnostik können wir bestmöglich fördern und Selbstbestimmtheit und Teilhabe der Menschen erreichen. Hierzu sind wir verpflichtet, die Kinder haben das Recht auf Förderung, Selbstbestimmtheit und Teilhabe.
Der Artikeltext der FAZ kann hier heruntergeladen werden.
Die Ignoranz der Mehrheit gegenüber taubblinden Menschen