Das Merkzeichen ist da!
Gestern wurde das Bundesteilhabegesetz im Bundesrat beschlossen. Damit ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem menschenrechtsbasierten Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention getan.
Für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen ist das Merkzeichen Tbl nach langem Bemühen da. Mit der Bezeichnung "Tbl" folgt das Ministerium dem Wunsch der Betroffenenverbände und den internationalen Regelungen. Weltweit spricht man von "deafblind", wenn Seh- und Hörvermögen nicht mehr ausreichen, um Kommunikation und Mobilität sicherzustellen. Das Merkzeichen wird damit taubblinden und hörsehbehinderten Menschen helfen, Ihre Bedarfe durchzusetzen. Leistungen und Nachteilsausgleiche fehlen noch. Wir wünschen uns, dass diese schnell geschaffen werden. Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die taubblinden und hörsehbehinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zu Taubblindenassistenz, Dolmetschung, Rehabilitation und Hilfsmitteln ermöglichen.
Wir freuen uns, dass wir der Teilhabe und Selbstebstimmtheit von Menschen mit Behinderung mit dem Bundesteilhabegesetz einen Schritt näherkommen. Mit unseren Möglichkeiten werden wir uns dafür einsetzen, dass weitere Schritte folgen. Taubblinde Menschen warten dringend auf Leistungen.
