Europawahl am 08.06.2024 - Hinweise für taubblinde Menschen
Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten. Deshalb ist es wichtig, dass auch für blinde, sehbehindere und taubblinde Menschen die barrierefreie Teilnahme an allen Wahlen ermöglicht wird.
Hierfür erhalten alle Wahlberechtigten bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone. Mitgliedern der DBSV-Landesverbänden wird diese automatisch zugeschickt. Alle anderen können sie dort anfordern.
Mit der Wahlschablone wird eine Informations-CD verschickt. Diese ist für viele taubblinde Menschen nicht nutzbar.
Wir möchten deshalb auf ein weiteres Angebot hinweisen. Informationen zu den Stimmzettelinhalten können barrierefrei im Internet abgefragt werden. Hier der entsprechende Link: https://wahl.phonepublisher.com/public/home.do
Dort findet man Hinweise zur Handhabung der Wahlschablone und die Stimmzettel der Bundesländer als Tabelle oder in einfacher Textform.