Spenden

Spenden oder Zustiften

Sie haben die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung dieser Stiftung. Sie können spenden oder zustiften.

Spenden: Das Geld wird zeitnah verwendet, um Projekte zu unterstützen, wirkt also
kurzfristig, aber einmalig.

Zustiften: Das Geld wird dem Stiftungskapital zugerechnet und die Erträge fließen
dauerhaft Jahr für Jahr in die Unterstützung der Projekte.
 

Für Spenden bis zu 300,- € benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Sie können sich das folgende Dokument herunterladen oder ausdrucken und aufbewahren Laut § 50 Abs. 4 Nr. 2b EStv ist für die Anerkennung Ihrer Spende als steuerlich abzugsfähige Zuwendung dieses Dokument in Verbindung mit einem Zahlungsbeleg ausreichend.

Link: Vereinfachter Zuwendungsnachweis Stiftung taubblind leben

Bei Spenden mehr als 300,- € senden wir Ihnen unaufgefordert eine von der Stiftung taubblind leben nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausgestellte Zuwendungsbestätigung zu. Bitte tragen Sie hierzu im Verwendungszweck Ihrer Überweisung Ihren Namen und die vollständige Anschrift ein oder lassen Sie uns diese über info(at)stiftung-taubblind-leben.de zukommen, sonst können wir die Zuwendungsbestätigung nicht erstellen.

Natürlich haben die Spender nicht nur ein Recht auf eine Spendenquittung, sondern ebenso auf Kenntnis über die Verwendung der Mittel. Wir stellen unsere Sachberichte regelmäßig auf dieser Seite bereit: www.stiftung-taubblind-leben.de/Stiftung
Aus dem Sachbericht gehen die konkreten Verwendungszwecke hervor. Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung.

Wir bitten, Zustiftungen oder Spenden auf folgendes Konto zu überweisen:

Stiftung taubblind leben
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE72 3702 0500 0001 3483 00
BIC BFSWDE33XXX

Tragen Sie bitte im Betreff „Spende" oder „Zustiftung" ein und vergessen Sie nicht, uns Ihre Adresse zukommen zu lassen, wenn Sie eine Spendenquittung benötigen!