Rechte taubblinder Menschen durchsetzen

Die Durchsetzung der Rechte taubblinder Menschen ist ein Weg, um die Lebenssituation taubblinder Menschen zu verbessern. Grundsätzlich gibt bereits die bestehende Sozialgesetzgebung viele Möglichkeiten zu Hilfsleistungen in Form von Hilfsmitteln oder REHA-Maßnahmen (Mobilitätstraining, Kommunikationstraining, Lebenspraktische Fähigkeiten) zu kommen. Ein Mobilitätstraining ist - sofern ein Bl bereits eingetragen ist - leicht durchzusetzen, weil es im Leistungskatalog für blinde Menschen klar enthalten ist. Allerdings müssen die Trainings auch für taubblinde Menschen geeignet sein, dies erfordert entsprechend erfahrene Trainer.

Der Zugang zu vielen Leistungen ist erschwert, weil es kein Merkzeichen und keine klaren Hilfsmittellisten, Leistungsverzeichnisse und Nachteilsausgleiche für taubblinde Menschen gibt. Dies gilt beispielsweise bereits für ein Kommunikationstraining, ein Beratungsgespräch an einer geeigneten Beratungsstelle oder immer wieder sogar für eine einfache Vibrationsklingel. Hier wird vieles zunächst abgelehnt. Oft führt bereits ein einfacher Widerspruch zum Ziel. Wenn nicht, lohnt sich in der Regel die Einreichung einer Klage, vor der leider die meisten Menschen zurückschrecken. Hier ist juristischer Beistand erforderlich, um zum Ziel zu kommen.

Die Stiftung taubblind leben arbeitet mit einigen Juristen zusammen,  auch mit der rbm-Rechtsberatung. rbm steht für "rechte behinderter menschen". Mitglieder des DBSV und DVBS können die Rechtsberatung bei rbm bei Rechtsproblemen, die in Zusammenhang mit der Sinnesbehinderung stehen, kostenfrei in Anspruch nehmen (s. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme). Voraussetzung ist die Mitgliedschaft, eine Mitgliedschaft im GBSV liegt je nach Bundesland zwischen 40 und 94 € jährlich. Im Einzelfall kann sie auch kostenlos sein. Die Übernahme von Assistenzkosten  kann bei der Stiftung taubblind leben beantragt werden. Bei Fragen zur Mitgliedschaft im DBSV hilft der Sozialreferenten des DBSV.

Wir möchten an dieser Stelle alle Betroffenen ermutigen, Ihre Rechte durchaus auch auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Es helfen Ihnen beratend und vermittelnd folgende Beratungsstellen:

  • Deutsches Taubblindenwerk in Hannover - Niedersachsen
  • Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn - Baden-Württemberg
  • Taubblindendienst in Radeberg - Sachsen
  • ITM in München - Bayern
  • Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH - NRW

Schreiben Sie uns an, wir nennen Ihnen konkrete Ansprechpartner.
Beratungsstellen, die sich hier anschließen wollen, bitten wir, sich zu melden.