Definition taubblind

Als taubblind werden Menschen bezeichnet, die eine doppelte Sinnesschädigung haben. Dabei sind die Einschränkungen von Hör- und Sehvermögen so stark, dass das Fehlen des eines Sinnes nicht durch andere Sinne kompensiert werden, sondern nur mit Hilfe Dritter ausgeglichen werden kann. Folgender Satz mag dies verdeutlichen:

Ein gehörloser Mensch sieht ein vorbeifahrendes Auto, ein blinder Mensch hört es, ein taubblinder Mensch nimmt es nicht wahr.

Taubblind bedeutet nicht unbedingt vollkommene Gehörlosigkeit und Blindheit. Die häufig verwendete Beschreibung mit den Worten „ein Leben in Stille und Dunkelheit" trifft daher nicht immer zu. Sicher ist, dass die Umwelt durch die doppelte Sinnesbehinderung vollkommen anders erfasst wird. Die meisten Dinge können ohne spezifische Hilfen, eine Begleitung oder Taubblindenassistenz nicht wahrgenommen werden. Dabei erfolgt die Kommunikation in der Regel taktil. Die Sinnesleistungen der beiden Fernsinne reichen nicht mehr, um Mobilität und Kommunikation in der Gesellschaft sicherzustellen.

Nur ein kleinerer Teil der Betroffenen ist von Geburt an taubblind.Viele betroffene Menschen sind zunächst gehörlos und erblinden im Laufe Ihres Lebens, andere haben starke Sehbehinderungen und verlieren das Gehör, wieder andere verlieren beide Sinne erst im Laufe ihres Lebens. Ursache ist oft eine genetische Erkrankung, das sogenannte Usher Syndrom. Mehr Information zum Usher Syndrom und dem medizinischen Krankheitsbild finden Sie auf der Homepage der Pro Retina Deutschland e. V. oder auf der Homepage des Deutschen Taubblindenwerks.