UN-Konvention

Im März 2009 hat die Bundesregierung als 50. Land die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung ratifiziert. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein für die Behindertenpolitik und eine rechtsverbindliche Grundlage für die Rechte behinderter Menschen. Sie schafft konkreten Handlungsbedarf.

Zentraler Begriff ist die Menschenwürde. Klar wird formuliert, dass die Menschenwürde und die sich damit verbindenden Menschenrechte wie z.B. die Teilhabe an der Gesellschaft, Bildung, Beschäftigung ausnahmslos allen Menschen zustehen. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht. Im Sinne der Vielfalt wird Behinderung auch als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertgeschätzt.

Der bislang eher defizitären Betrachtungsweise behinderter Menschen wird durch die UN-Konvention eine klare Absage erteilt, der integrative Ansatz moderner Behindertenpolitik hingegen wird bestärkt. Es geht darum, Wege zu finden, die universellen Menschenrechte für behinderte Menschen zu verwirklichen und sie mitten in unserer Gesellschaft aufzunehmen.

Die Umsetzung dieser Ideen in der Gesellschaft erfordert zweifellos noch sehr viel Aufklärung und Arbeit. Die Hemmschwellen und Vorbehalte behinderten Menschen gegenüber sind immer noch sehr groß. Diese Homepage kann hoffentlich einen Beitrag für ein besseres Verständnis leisten.

UN-Behindertenkonvention als PDF
Mehr zur UN-Konvention beim Institut für Menschenrechte