Beratung

Warum Beratung so wichtig ist ...

In der Resolution taubblinder Menschen wird der Beratungsbedarf an zwei Stellen deutlich. Dort wird gefordert, dass die Rechte und Möglichkeiten taubblinder Menschen diesen aktiv und in verständlicher Form mitgeteilt werden sollen. Jeder kann sich sicherlich an Erlebnisse im Umgang mit Ämtern, Formularen und Amtssprache erinnern, die ihn möglicherweise vor Probleme gestellt haben. Taubblinde Menschen haben meistens keine oder nur geringe eigene Einkünfte und sind auf Leistungen staatlicher Stellen und Kassen angewiesen. Diese zu erkennen, zu verstehen und dann auch noch ihre Rechte umzusetzen ist für taubblinde Menschen oftmals mehr als schwer und erfordert fachkundige Hilfe und Beratung. Auch die Angehörigen sind oftmals überfordert und nutzen bestehende Möglichkeiten aus Unkenntnis nicht. Es wird bereits Assistenz benötigt, um Assistenz zu beantragen, ein echtes Dilemma.

Beratung ist schon lange vor Eintreten der Taubblindheit ungeheuer wichtig. Die medizinische Diagnose liegt oft Jahrzehnte vor dem doppelten Sinnesverlust und Erklärungen sind auf den medizinischen Verlauf der Krankheit begrenzt. Eine Aufklärung oder Beratung, wie mit der Behinderung umgegangen werden kann, welche Hilfsmittel und Möglichkeiten es gibt, erfolgt in den seltensten Fällen. Betroffene und Angehörige sind vollkommen auf Eigeninitiative angewiesen, um Lösungen zu finden. Zwar ist dies in Zeiten des Internets grundsätzlich möglich. Dennoch scheint die Forderung nach aktiver Beratung und Unterstützung besonders in Verbindung mit der ersten Diagnose eine Selbstverständlichkeit.

Kommentar der Stiftungsvorsitzenden: Uns hat die Diagnose lange vor den Zeiten des Internets erreicht. Die Hilfsmittel und Hilfsmöglichkeiten, dies es gibt und zu großen Teilen damals schon gab, konnten wir uns nicht vorstellen und niemand hat uns informiert, kein Arzt, keine Schule, kein Amt. Jeglicher Hinweis wäre wertvoll gewesen, denn wir konnten uns ein Leben mit dieser Behinderung zunächst nicht vorstellen. Erst das Internet hat uns viele Jahre später Zugang zu diesen Informationen verschafft. Hilfe und Beratung besonders in dieser Phase ist eine Bringschuld unseres Sozialwesens.

Offizielle Beratung und Hilfe erhalten taubblinde Menschen in Deutschland zur Zeit im Taubblindenwerk in Hannover, im Storchennest in Dresden im ITM Fachdienst in Bayern. Seit Anfang 2018 haben zusätzlich im Rahmen der Ergänzenden Unabhängigen Beratung EUTB einige Beratungsstellen mit einer Spezialisierung auf die doppelte Sinneseinschränkung eröffnet, darunter auch die Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH, kurz DGfT. Als Gesellschafter der DGfT haben wir hierzu beigetragen und und freuen uns über diesen Erfolg. Beratungsangebote gibt es auch von den Vereinen der Selbsthilfe..

Links zu Beratungsangeboten:

BAT  Bundesarbeitsgmeinschaft der Taubblinden e.V.
DSBV und GFTB
Rechtsberatung "rechte behinderter menschen" rbm    
Leben mit Usher Syndrom
Pro Retina, Patientenberatung

Integration taubblinder Menschen ITM in München   
Johann Wilhelm Klein Akademie, Würzburg    
Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderung KSL.NRW
Taubblindendienst der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) e.V. , Radeberg bei Dresden
 

Beratungsstellen im Rahmen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung EUTB:

Deutsches Taubblindenwerk in Hannover
Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit in Essen     
Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn